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Die DPolG fordert nicht nur die Schaffung einer eigenen Berufsbezeichnung „Polizeifachangestellte/r“, sondern damit verbunden auch eine entsprechend höhere tarifliche Eingruppierung.
Dafür gibt es gute Argumente:
Eine leistungsgerechte Bewertung und Bezahlung der Beschäftigten in allen Sparten der Polizei ist überfällig. Die bisherigen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale im tariflichen Eingruppierungsrecht werden den besonderen Aufgaben und der daraus resultierenden großen Verantwortung bei der Polizei nicht gerecht.
DPolG – Deinetwegen!