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Beförderungen 3. QE
A 10 - Beförderungen
Auf Nachfrage der DPolG teilt das StMI mit, dass unter Anwendung der aktualisierten Beförderungsrichtlinie, zum 01.11.2015 alle PK/KK befördert werden, die
• mindestens 36 Monate Dienstzeit in A9 (PHM, PHM/Z, PK/KK) nachweisen und zum 01.11.2012 zum PK/KK ernannt wurden
oder
• mindestens 36 Monate Dienstzeit in A9 (PHM, PHM/Z, PK/KK) nachweisen und zum01.05.2013 zum PK/KK ernannt wurden sofern sie mit ihrem Abschluss im 1. (= 24 Mon. Wartezeit), 2. (= 27 Mon. Wartezeit) oder 3. Fünftel (= 30 Mon. Wartezeit) liegen
oder
• mindestens 36 Monate Dienstzeit in A9 (PHM, PHM/Z, PK/KK) nachweisen und zum 01.11.2013 zum PK/KK ernannt wurden sofern sie mit ihrem Abschluss im 1. Fünftel (= 24 Mon. Wartezeit) liegen.
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