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A 14 - Beförderungen
Mit Umsetzung der aktualisierten Beförderungsrichtlinie zum 01.11.2015 werden alle PR/KR befördert, die
• an der modularen Qualifizierung zum Aufstieg in die 4. QE teilgenommen haben und zum
01.11.2012 (nach 36 Mon., bisherige Regelung)
01.11.2013 (nach 24 Mon., neue Regelung)
zum PR/KR ernannt wurden
oder
• die DHPol abgeschlossen haben und mindestens 36 Monate Dienstzeit in A13 (3. / 4. QE) nachweisen und zum
01.11.2011 (nach 48 Mon., bisherige Regelung)
01.11.2012 (mehr als 36 Mon., bisherige Regelung)
zum PR/KR ernannt wurden bzw.
oder
• die DHPol abgeschlossen haben und mindestens 36 Monate Dienstzeit in A13 (3. / 4. QE) nachweisen und zum
01.11.2013 zum PR/KR ernannt wurden sofern sie mit ihrem Abschluss im 1. bzw. 2. Fünftel (= 24
Mon. Wartezeit) liegen
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