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Möglichkeiten werden nicht ausgeschöpft!
Eine Neufassung der Beförderungsrichtlinie wurde den Gewerkschaften und dem HPR vom Innenministerium vorgelegt. Die neuen Kriterien:
PK/KK – POK/KOK
Aufstiegsbeamte, die bereits 36 Monate in A9 oder A9/Z aufweisen, können je nach Prüfungsfünftel gestaffelt, frühestens nach 24 – spätestens nach 36 Monaten befördert werden.
Direkteinsteiger sollen – trotz gleicher Prüfung - losgelöst vom Prüfungsfünftel pauschal nach 36 Monaten befördert werden.
PR/KR – POR/KOR (mQ)
Die bisherige Bewährungszeit wird von 36 auf 24 Monate verkürzt.
PR/KR – POR/KOR (DHPol)
Die bisherige prüfungsabhängige Staffelung wird von mind. 36 und max. 48 Monate auf mind. 24 und max. 36 Monate reduziert – aber nur für den, der bereits mind. eine 36monatige Dienstzeit in A 13 aufweist.
Nach unserer Ansicht bleibt das IM weit hinter den Vorschlägen der AG und den Möglichkeiten des Neuen Dienstrechtes zurück. Deshalb haben wir und der HPR der Beförderungsrichtlinie nicht zugestimmt.
DPolG – Klartext wo nötig!