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Inhalt:
1) Weihnachtsgruß
2) Einkommensrunde 2017: Nachholbedarf beim Geld
3) Künftig eigener Beihilfeanspruch während Elternzeit
4) Stundenfortschreibung bei Erkrankung in Wechselschicht- und Schichtarbeit
5) Abschlagsfreier Ruhestand nach 20 Schichtjahren
6) Zweitwohnungsteuer: Neues Urteil entlastet Eheleute rückwirkend
7) Bundeskabinett beschließt: Fahrverbot bei allen Straftaten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die DPolG wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Feiertage und einen guten Start in das Jahr 2017.
Für alle Kolleginnen und Kollegen die über die Feiertage im Einsatz sind: einen schönen, ruhigen, angenehmen, bestmöglich verlaufenden Dienst, ohne besondere Vorkommnisse!
Ihr
Hermann Benker
Landesvorsitzender
Unsere Forderungen:
Die DPolG ist mit dem Stv. Bundesvorsitzenden Michael Hinrichsen, dem Bundestarifbeauftragten Gerhard Vieth und Manfred Riehl in der Verhandlungskommission vertreten. Ümit Turul ist Mitglied in der DPolG Bundestarifkommission.
DPolG und dbb tarifunion ein starkes Team!
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Flugblatt dbb spezial
Flugblatt dbb Nr. 5
Ab 1. Januar 2017 erhalten Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit einen eigenständigen Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von 70 %. Damit wurde eine langjährige Gewerkschaftsforderung erfüllt.
Auswirkungen ergeben sich für diejenigen, die bisher keinen oder einen Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von lediglich 50 % hatten:
In diesen Fällen kann der bestehende private Krankenversicherungsschutz in Höhe von 50 % daher künftig entsprechend reduziert werden.
Wie wiederholt berichtet, war die Klage eines DPolG-Mitglieds bezüglich der Stundenfortschreibung im Krankheitsfall erfolgreich:
Dabei ging es darum, dass bei Tarifbeschäftigten im Krankheitsfall Stunden, die über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 hinausgingen, über die sogenannte Wochenarbeitszeitbegrenzung (WAZ) wieder abgezogen wurden. Beispiel: Dienstplanmäßig wären 48 Stunden Arbeitszeit abzuleisten gewesen, aber durch die WAZ wurden lediglich 38,5 Stunden geschrieben.
Nachdem eine Neuregelung der Stundenfortschreibung noch aussteht, verzichtet das Innenministerium auf die Einrede der Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2013. Dies betrifft jedoch nur die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ansprüche innerhalb der 6-monatigen tariflichen Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht haben.
Die DPolG begrüßt diese positive Entscheidung! Über zukünftige Verfahrensweisen wird Euch die DPolG weiter auf dem Laufenden halten.
Für Fragen steht Euch die Tarifkommission gerne zur Verfügun
Monatliche Anerkennung muss erhalten bleiben!
Als Nachweis der 20 Schichtjahre galt bisher der Bezug der monatlichen Schichtzulage. Nachdem die Schichtzulage ab 01.01.2017 wegfällt, war es notwendig ein neues Kriterium zu definieren. Die vom Landtag letztendlich verabschiedete Regelung von 450 DuZ-fähigen Nachtdienst- sowie Sonn- und Feiertagsstunden im Jahr darf aber nicht das einzige Kriterium bleiben!
Die DPolG plädiert dafür, dass wie bisher eine anteilige Anerkennung möglich sein muss. Konkret schlagen wir vor:
Wir setzen uns dafür ein, dass diese Regelung in die Vollzugsbekanntmachung aufgenommen wird!
Zweitwohnungsteuer: Neues Urteil entlastet Eheleute rückwirkend / Antrag auf Erstattung für das
Besteuerungsjahr 2012 ist bis zum 02.01.2017 einzureichen.
Die Anwendung der Zweitwohnungsteuersatzung muss in der Landeshauptstadt München künftig wortgetreu angewendet werden. Demnach sollen Eheleute, die eine berufsbedingte Zweitwohnung in München nutzen, von der Zweitwohnungsteuer befreit werden, wenn ihre Hauptwohnung außerhalb der Landeshauptstadt München liegt und unabhängig davon, ob sie die Wohnung überwiegend oder nur gelegentlich nutzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 31. Oktober 2016 entschieden.
Die Presseinformation der Stadt München mit näheren Erläuterungen als PDF
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
(BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs,
des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen.
U.a. ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe
bei allen Straftaten zu verhängen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz