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Inhalt:
1. Beförderungsauswahl Januar 2016
2. IGVP Landessicht für Schichtdienstleistende
3. Arbeitszeitkorridor bei 12-Std.-Diensten
4. Polizeispiegel 12/2015 ist online
Mindestvoraussetzungen
Beförderung nach | A9 | A9 Zulage | A10 § 13 FachV-Pol/VS | A 11 § 13 FachV-Pol/VS |
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Letzte BU | 7 Punkte | 14 Punkte in A 9 | 11 Punkte in A9/Z | 14 Punkte |
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter BU | 35 Punkte | 68 Punkte | 56 Punkte | 68 Punkte |
Vorletzte BU | 8 Punkte | 10 Punkte | 8 Punkte | 10 Punkte |
Sonstige Voraussetzungen | schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder mindestens 46 Monate in A 9 | schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder mindestens 47 Monate in A 9/Z | schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder mindestens 100 Monate in A 10 | |
Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstbeginn | mindestens 124 Monate | |||
Beförderungsfähig | 164 | 3.117 | 559 | 1.175 |
Befördert werden | 84 | 48 | 61 | 32 |
DPolG - immer informiert
Verbände gewähren Zugriffsrecht
Die DPolG hat die Freigabe der IGVP Landessicht für Schichtdienstleistende gefordert.
Innenminister Herrmann teilt hierzu mit, dass er unsere Auffassung teilt, bei der Vergabe
landesweiter Zugriffsrechte aber auch die Belange des Datenschutzes zu würdigen sind.
Der Minister will die Vergabe der Zugriffsrechte bei den Verbänden belassen, da diese strukturbedingt variieren können.
Für eine Vereinfachung der Sachbearbeitung (größeres Sichtfeld – größerer angezeigter Personenkreis – schnellere Personenerfassung im IGVP) ist eine Aufhebung der Vergabequote aber dringend notwendig.
DPolG – für euch im Einsatz!
Arbeitszeitkorridor bei 12-Std.-Diensten
Die Behauptung, HPR und IM hätten vereinbart die 12-Std.-Dienste zum 31.12.2015 abzuschaffen, ist falsch.
Die DV Arbeitszeitkorridor regelt, dass Ende 2015 bei 12-Std.-Diensten der 15min.- Arbeitszeitkorridor wegfällt.
Zur Verdeutlichung:
Der 15min.-Arbeitszeitkorridor fällt weg – nicht der 12-Stunden-Dienst!
Die DPolG setzt sich dafür ein, dass dieser Arbeitszeitkorridor bis auf weiteres – mindestens bis zum Abschluss der Erprobung von Arbeitszeitmodellen – gewährt wird.
DPolG – immer richtig informiert!
Die Ausgabe 12/2015 steht auf unserer Homepage zum Schmökern und Download bereit.