Mitglied werden
Aktuelles
  • Junge Polizei
  • Info
  • Karriere
25.01.2024 11:55

Beförderungen zum 01.03.2024

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 13 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 63 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2020): mindestens 9 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 48 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 145 Monate
Beförderungsfähig: 1.451
Befördert werden: 62

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.03.2024 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht