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Einweisungszeit der „Kommissar-Anwärter“
Zuteilung wird früher bekanntgegeben!
Die DPolG hat gegenüber Innenminister Herrmann die zu kurzfristige Zuweisung der „Kommissar-
Anwärter“ nach dem Studium kritisiert.
Das Zuteilungsverfahren muss so zeitgerecht starten, dass die Betroffenen 3 Monate vor Dienstantritt
Klarheit über die zukünftige Dienststelle haben.
Der Minister teilt unsere Meinung, dass bis Mitte Mai die September- und bis Mitte November die
Märzzuweisung bekannt sein soll.
DPolG – für dich im Einsatz!