Das StMI hatte noch im Sommer 2017 beabsichtigt:
- Alle 12-Std.-Dienste generell zu verbieten.
- 7-7-10- / 6-8-10-Modelle nur noch für eine 3jährige Übergangszeit zuzulassen und danach eine tägliche Höchstarbeits- und Ruhezeit von 10 Std. vorzuschreiben.
Auf der Basis der gemeinsamen Erklärung von DPolG und GdP konnte HPR-Vorsitzender Nachtigall mit dem Minister folgenden Kompromiss erreichen:
- 7-7-10- / 6-8-10-Modelle stehen, neben den Modellen der AG AZM, weiterhin dauerhaft zur Verfügung.
- Alle Dienststellen mit jetzt noch 6-6-12 Modellen erproben ab Mai für ein Jahr ein Modell ohne einen 12-Std.-Dienst. Danach entscheidet die Mehrheit der stimmberechtigten Schichtdienstleistenden über eine mögliche Rückkehr zum 12-Std.-Dienst.
- Bestehende 12-12-Modelle können einstweilen fortgeführt werden
- Rahmenbedingungen der Erprobung und Abgrenzungen zu bestehenden anderen Modellen werden in einer bayernweiten Dienstvereinbarung zwischen HPR und dem Minister geregelt.
Download als PDF