Der Gesetzentwurf für die Bezügeanpassung 2017/2018 liegt vor.
- Erhöhung der Besoldung um 2 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017, bis zu einem Grundgehaltsbetrag von 3.200 Euro, aber mindestens um 75 Euro.
- Weitere Erhöhung der Besoldung um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018.
- Anwärter erhalten ab 1. Januar 2017 und ab 1. Januar 2018 jeweils 35 Euro monatlich mehr. Zudem wird der Urlaubsanspruch ab 2017 auf 29 Tage erhöht.
- Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für die am 01.01.2017 vorhandenen aktiven Beamtinnen und Beamten (Anwärter 150 Euro; Dienstanfänger 90 Euro). Anteilige Zahlung bei Teilzeitbeschäftigung.
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