Bitte Thema auswählen:
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: | A 9 | A 11 |
letzte Beurteilung | 13 Punkte | 13 Punkte |
doppelt gewichtete Einzelmerkmale | 65 Punkte | 64 Punkte |
vorletzte Beurteilung | 10 Punkte | 11 Punkte |
Sonstige
| schwerbehindert im Sinne von | schwerbehindert im Sinne von |
Beförderungsfähig: | 2.722 | 660 |
Befördert werden: | 49 | 34 |
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.05.2018 Beförderungsfähigen befördert werden können.
DPolG – gut und durchsetzungsstark!