Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sieht u.a. folgende Eckpunkte vor:
- Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 01.01.2019
- Erhöhung um 3,2 Prozent zum 01.01.2020
- Erhöhung um 1,4 Prozent zum 01.01.2021
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 01.01.2020 um 100 Euro
- Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung
- Das Weihnachtsgeld bleibt unangetastet.
Die Erhöhungen sollen rückwirkend zum 01.01.2019 Wirkung entfalten. Die erhöhte Besoldung (und die Nachzahlung) werden voraussichtlich mit den Juni-Bezügen ausbezahlt.
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