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Die Voraussetzung für den abschlagsfreien Antragsruhestand nach 20 Jahren Schichtdienst wurde infolge der DuZ-Erhöhung zum 1.1.2017 auf eine jährliche Mindeststundenzahl für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsdienst umgestellt.
Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben konnte die DPolG in konstruktiven Gesprächen mit Vertretern des Finanzministeriums deutliche Verbesserungen im Vollzug erreichen: