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Dienstvereinbarung für neue Arbeitszeitmodelle
Schichtdienstleistende, die sich mehrheitlich gegen Erprobungen entschieden haben, berichten immer wieder von einem Druck in ihren Dienststellen, neue Arbeitszeitmodelle zu beginnen. Mit der Drohung, man könne sich jetzt noch ein neues Modell aussuchen, später würde eines „übergestülpt“, werden Ängste geschürt.
Die DPolG stellt dazu fest:
· Die Dienstvereinbarung (DV) zur Pilotierung von Arbeitszeitmodellen ist immer noch gültig.
· Erprobungen konnten letztmalig am 01.07.2016 begonnen werden.
· Nach diesem Stichtag können keine neuen Piloten mehr begonnen werden.
· Der Beginn neuer Modelle stellt einen Verstoß gegen die Dienstvereinbarung dar.
· Der HPR hat das IM wiederholt aufgefordert, den Druck aus den Dienststellen zu nehmen
DPolG – Deinetwegen Klartext!
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