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Reisezeiten außerhalb der festgelegten Arbeitszeit werden nur zu einem Drittel angerechnet, an Wochenenden/Feiertagen zu zwei Drittel.
Die DPolG hat dies stets als unzureichend kritisiert und die volle Anrechnung als Arbeitszeit gefordert!
Der Bayerische Beamtenbund (BBB) hat dies aufgegriffen und um Berücksichtigung bei der aktuellen Novellierung der Verwaltungsvorschrift zum Beamtenrecht gebeten.