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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Tarifbeschäftigte in Teilzeit- und Vollzeit im (Wechsel-) Schichtdienst einen Anspruch auf Überstundenzuschläge,
Geltendmachung von Ansprüchen
Die DPolG Tarifkommission empfiehlt daher den Betroffenen, umgehend nicht gezahlte Überstunden inklusive der Zeitzuschläge bis zu sechs Monate rückwirkend schriftlich bei der Personal verwaltenden Stelle – gegen Eingangsbestätigung - geltend zu machen. Entsprechende Musteranträge können im Internet unter www.dpolg-bayern.de (A-Z Buchstabe T) abgerufen werden.
DPolG – Deinetwegen!
Info 43/2017 als PDF