Bitte Thema auswählen:
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach:
| A 9 | A 11 |
letzte Beurteilung
| 13 Punkte | 13 Punkte |
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter BU (in Punkten) | 67 Punkte | 67 Punkte |
vorletzte Beurteilung (Rechenwert) | 10 Punkte | 9 Punkte |
Sonstige Voraussetzungen | schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX
| schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX |
Beförderungsfähig: | 2.763 | 730 |
Befördert werden: | 50 | 46 |
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.02.2018 Beförderungsfähigen befördert werden können.
DPolG – gut und durchsetzungsstark!