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Ab 1. Januar 2017 erhalten Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit einen eigenständigen Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von 70 %. Damit wurde eine langjährige Gewerkschaftsforderung erfüllt.
Auswirkungen ergeben sich für diejenigen, die bisher keinen oder einen Beihilfeanspruch mit einem Bemessungssatz von lediglich 50 % hatten:
In diesen Fällen kann der bestehende private Krankenversicherungsschutz in Höhe von 50 % daher künftig entsprechend reduziert werden.