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Monatliche Anerkennung muss erhalten bleiben!
Als Nachweis der 20 Schichtjahre galt bisher der Bezug der monatlichen Schichtzulage. Nachdem die Schichtzulage ab 01.01.2017 wegfällt, war es notwendig ein neues Kriterium zu definieren. Die vom Landtag letztendlich verabschiedete Regelung von 450 DuZ-fähigen Nachtdienst- sowie Sonn- und Feiertagsstunden im Jahr darf aber nicht das einzige Kriterium bleiben!
Die DPolG plädiert dafür, dass wie bisher eine anteilige Anerkennung möglich sein muss. Konkret schlagen wir vor:
Wir setzen uns dafür ein, dass diese Regelung in die Vollzugsbekanntmachung aufgenommen wird!