Das IM hat den Beginn der Pilotierung neuer Arbeitszeitmodelle für den 01.01.2016 angeordnet. Vor Beginn der Erprobung ist folgendes zu beachten:
- Die Erprobung neuer Arbeitszeitmodelle kann zwischen 01.01.2016 und 30.06.2016 beginnen und dauert jeweils längstens 12 Monate.
- Die Mehrheit der Stimmberechtigten einer Dienststelle/Organisationseinheit muss der Erprobung zugestimmt haben.
- Vor Beginn ist der Abschluss einer Dienstvereinbarung (DV) gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
- Da das IM keinen Wert auf eine Rahmen-DV mit dem HPR legt, können die örtlichen Personalräte eigenverantwortlich DV’s abschließen.
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