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Nachgefragt - Kinderbetreuung während der Pandemie!
Wir haben nachgefragt:
Neben der Bundesregelung (20 Tage zur Betreuung kranker Kinder unter 12 Jahren) besteht eine weitergehende Regelung des StMFH.
Diese ermöglicht den Beschäftigten, unabhängig vom Alter der Kinder und dem Grund (Krankheit), eine Betreuung der Kinder auf Dienstbefreiung.
Die DPolG hat den HPR gebeten, sich im StMI dafür einzusetzen, dass die Regelung des StMFH vom 02.10.2020 an die Dienststellen der Polizei gesteuert wird.