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  • Nachgefragt
22.01.2021 17:26

Nachgefragt - Pensionisten bei den CTTs! Wie ist das mit dem Hinzuverdienst geregelt?

Wir haben beim Ministerium nachgefragt - hier die Antworten:
  • möglich bei einer aushilfsweisen Beschäftigung auf vertraglicher Basis
  • anrechnungsfrei kann neben dem Ruhegehalt grundsätzlich ein monatlicher Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem Ruhegehalt und der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, hinzuverdient werden
  • somit sind rund 1/3 des Ruhegehalts monatlich anrechnungsfrei möglich (überschlagen/ohne Gewähr)
  • der Bruttobetrag des Hinzuverdienstes ist entscheidend
  • der Hinzuverdienst wird nach Erreichen der allgemeinen Regelaltersgrenze mit einem Zwölftel des Jahresbezuges je Kalendermonat auf das ganze Kalenderjahr verteilt
  • die anrechnungsfreien Hinzuverdienstmöglichkeiten bei nicht ganzjähriger Beschäftigung werden somit noch einmal deutlich verbessert
  • bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung wegen Schwer-behinderung oder Dienstunfähigkeit: bis zum Erreichen der allgemeinen Regelaltersgrenze gilt eine niedrigere Höchstgrenze
  • bei konkretem Anlass besteht die Möglichkeit, die individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten im Einzelfall bei der zuständigen Pensionsbehörde zu erfragen

DPolG – #amPulsderZeit

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