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16.02.2021 12:35

Info 12/2021 Beförderungen zum 01.04.2021

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach A9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): 13 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 63 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
  • Dienstzeit in A9: mindestens 96 Monate
  • Beförderungsfähig: 1.683
  • Befördert werden: 50


Für hier nicht benannte Ämter gilt, das alle zum 01.04.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

DPolG – #amPulsderZeit

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