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Info 12/2021 Beförderungen zum 01.04.2021
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach A9 mit Amtszulage
- letzte Beurteilung (Gesamturteil): 13 Punkte (in A 9)
- doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 63 Punkte
- sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
- Dienstzeit in A9: mindestens 96 Monate
- Beförderungsfähig: 1.683
- Befördert werden: 50
Für hier nicht benannte Ämter gilt, das alle zum 01.04.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.
DPolG – #amPulsderZeit
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