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Höhergruppierung im IT/KT-Bereich nur auf Antrag möglich!
Betroffene sollten ihre Eingruppierung vom Arbeitgeber zunächst überprüfen lassen. Eine mögliche Höhergruppierung muss dann bis spätestens 31.12.2021 (Ausschlussfrist) bei der personalverwalten-den Dienststelle rückwirkend zum 01.01.2021 schriftlich beantragt werden. Ohne Antragstellung bleibt die bisherige Eingruppierung bestehen. Eine automatische Überprüfung erfolgt nicht.
Bei Antragstellung kann es zu einer Höhergruppierung kommen, aber auch zu Nachteilen, beispielsweise bei der Jahressonderzahlung, bei Zulagen und beim Strukturausgleich.