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09.03.2021 10:59

Dienstbefreiung für Corona-Impfung in kommunalen Impfzentren!

Die DPolG hat sich über den Hauptpersonalrat dafür eingesetzt, dass auch für Impfungen in kommunalen Impfzentren Dienstbefreiung gewährt wird.

Das Innenministerium hat diese Forderung jetzt umgesetzt und auch zugesagt, die Wahrnehmung von Impfterminen zum Erhalt von Corona-Schutzimpfungen in den kommunalen Impfzentren oder gegebenenfalls künftig u.a. bei Hausärzten wie folgt zu erleichtern:
Alle Beschäftigten - Beamte wie Arbeitnehmer - sind berechtigt, in die Dienstzeit fallende Corona-Impftermine wahrzunehmen und hierfür Dienstbefreiung zu beantragen. Die Gewährung der Dienstbefreiung richtet sich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 und 4 BayUrlMV bzw. § 29 Abs. 3 Satz 1 TV-L.
Sofern diese Impftermine in der Freizeit liegen, kann eine Stundengutschrift nicht erfolgen.
Damit ist die von der DPolG geforderte Gleichbehandlung umgesetzt.

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