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Dienstbefreiung für Corona-Impfung in kommunalen Impfzentren!
Das Innenministerium hat diese Forderung jetzt umgesetzt und auch zugesagt, die Wahrnehmung von Impfterminen zum Erhalt von Corona-Schutzimpfungen in den kommunalen Impfzentren oder gegebenenfalls künftig u.a. bei Hausärzten wie folgt zu erleichtern:
Alle Beschäftigten - Beamte wie Arbeitnehmer - sind berechtigt, in die Dienstzeit fallende Corona-Impftermine wahrzunehmen und hierfür Dienstbefreiung zu beantragen. Die Gewährung der Dienstbefreiung richtet sich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 und 4 BayUrlMV bzw. § 29 Abs. 3 Satz 1 TV-L.
Sofern diese Impftermine in der Freizeit liegen, kann eine Stundengutschrift nicht erfolgen.
Damit ist die von der DPolG geforderte Gleichbehandlung umgesetzt.