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Info 16/2021 Beförderungen zum 01.05.2021
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
- letzte Beurteilung (Gesamturteil) 12 Punkte (in A 9)
- doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten) 62 Punkte
- sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
- Dienstzeit in A 9: mindestens 104 Monate
- Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 200 Monate
Beförderungsfähig: 1.675
Befördert werden: 85
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.05.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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