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  • Covid
29.03.2021 08:00

Externe kostenlose Tests für Beschäftigte des Freistaates Bayern

Bescheinigung zur Vorlage beim externen Testzentrum oder in der Apotheke

Der Ministerrat hat am 16.03.2021 ein Testkonzept für die Beschäftigten des Freistaates Bayern beschlossen.

Da die Tests derzeit nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, wird im Rahmen einer Übergangslösung bis längstens 15.04.2021 den in Präsenz Beschäftigten zusätzlich zu bereits bestehenden Angeboten einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest in den bestehenden Testeinrichtungen bzw. in Apotheken angeboten. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Für die Übernahme der Kosten ist die angehängte Bescheinigung (bestätigt durch die Dienststelle) beim Testzentrum vorzulegen. (KEINE Abgabe der Bescheinigung)

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