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14.04.2021 14:00

Info 20/2021 - Beförderungen zum 01.06.2021

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil) 12 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten) 61 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
  • Dienstzeit in A 9: mindestens 99 Monate

Beförderungsfähig: 1.601
Befördert werden: 77
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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