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Info 20/2021 - Beförderungen zum 01.06.2021
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
- letzte Beurteilung (Gesamturteil) 12 Punkte (in A 9)
- doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten) 61 Punkte
- sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
- Dienstzeit in A 9: mindestens 99 Monate
Beförderungsfähig: 1.601
Befördert werden: 77
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.