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Zweitimpfung mit AstraZeneca - bei Freiwilligkeit und Beratung
Eine Möglichkeit der Zweitimpfung mit diesem Impfstoff muss bei erklärter Freiwilligkeit und nach eingehender Beratung durch den Hausarzt dennoch gegeben sein.
Für Beschäftigte mit freier Heilfürsorge, wie Beamte in Ausbildung oder Einsatzeinheiten der BePo, die keinen „eigenen“ Hausarzt haben, müssen geeignete Lösungen gefunden werden.
Wir stehen zu diesem Themenkomplex im engen Austausch mit dem Innenministerium.