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Zweitimpfung mit AstraZeneca - auf Wunsch ermöglichen!
Die STIKO ermöglicht die Zweitimpfung mit AstraZeneca bei unter 60-jährigen nach eingehender Beratung und auf eigene Verantwortung beim Hausarzt.
Die DPolG ist der Auffassung, dass dies auch in den polizeilichen Impfzentren möglich sein muss und spricht sich in einem Schreiben an Innenminister Herrmann für ein möglichst pragmatisches Vorgehen aus.
So will die DPolG die Zweitimpfung mit AstraZeneca auch bei unter 60-jährigen Polizeibeschäftigten ermöglichen. In Anlehnung an das Procedere in kommunalen Impfzentren kann dies nach einer eingehenden ärztlichen Beratung und mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Impflings erfolgen.
Ebenso pragmatisch muss dies bei großen Teilen der Bereitschaftspolizei, die der freien Heilfürsorge unterliegen, gelöst werden.
DPolG – #amPulsderZeit
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