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29.04.2021 14:15

Corona-Selbsttests für Polizeibeschäftigte

Die DPolG hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Durchführung von Corona-Selbsttests ermöglicht wird. Zwei Selbsttests pro Woche für jeden Beschäftigten sind nun angedacht. Die aktuelle Entwicklung, die für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gilt, wird von uns begrüßt.

Die DPolG appelliert an die Kolleginnen und Kollegen, die angebotenen freiwilligen Selbsttests durchzuführen und somit alle Dienststellen noch sicherer zu machen. Zu beachten ist, dass ein Selbsttest, da er nicht unter Aufsicht gemacht wird, nicht die gleiche Wirkung im Rechtsverkehr hat, wie ein Schnelltest.

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