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Corona-Selbsttests für Polizeibeschäftigte
Die DPolG appelliert an die Kolleginnen und Kollegen, die angebotenen freiwilligen Selbsttests durchzuführen und somit alle Dienststellen noch sicherer zu machen. Zu beachten ist, dass ein Selbsttest, da er nicht unter Aufsicht gemacht wird, nicht die gleiche Wirkung im Rechtsverkehr hat, wie ein Schnelltest.
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