Mitglied werden
Aktuelles
  • Info
04.05.2021 14:15

BVerwG: 1:1-Stundenschreibung für Bereitschaftszeiten beim G7–Gipfel 2015

Das BVerwG hat am 29. April 2021 über die Anerkennung von Bereitschaftszeiten beim G7-Gipfel als Dienstzeiten entschieden.

Diese Zeiten seien von einem Sich-Bereithalten geprägt gewesen und deshalb im Rahmen von § 88 S. 2 BBG (hier für Bundesbeamte) wie Volldienst im Umfang 1:1 auszugleichen.
Bei diesen Zeiten handele es sich um Bereitschaftsdienst und damit um Arbeitszeit, weil der Dienstherr das Bestimmungsrecht der Beamten, wo und wie sie diese Zeit verbrachten, durch verschiedene Vorgaben in erheblicher Weise eingeschränkt habe.
Ähnliche Situationen hat es beim G-7-Einsatzgeschehen auch für bayerische Einsatzkräfte gegeben. Darauf hatten wir Innenminister Herrmann 2015 bereits mehrfach hingewiesen. Im Hinblick auf diese aktuelle Rechtsprechung haben wir ihn um eine erneute Prüfung der Anerkennung von Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten beim G-7-Gipfel gebeten.

zurück zur Übersicht