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19.05.2021 09:24

Info 28/2021 Beförderungen zum 01.07.2021

Mindestvoraussetzungen

Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage

Von 1.582 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 62 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

1. in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 12 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 61 Punkten erreicht haben,
3. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 9 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. C3-0406-2-12, vom 28.05.2020;
4. eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 72 Monaten aufweisen,
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 155 Monaten aufweisen.

Für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.07.2021 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.

DPolG – #amPulsderZeit

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