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11.06.2021 11:12

Digitaler Impfnachweis

Beschäftigte, die ab dem 10.06.2021 ihre Zweitimpfung im polizeilichen Impfzentrum (pIZ) erhalten oder durch die Impfungen als vollständig geimpft gelten (z.B. bei einer vorhergehenden COVID-19-Erkrankung), erhalten ein zusätzliches und neues Formular, den „Nachweis der Impfung“.

Mit dem darauf befindlichen QR-Code kann man dann selbst über die Corona-Warn-App bzw. über die CovPass-App seinen Impfschutz einlesen und nachweisen. Für alle Personen, die Ihre Impfungen im polizeilichen Impfzentrum, in einem kommunalen Impfzentrum oder beim Hausarzt vor dem 10.06.2021 vollständig abgeschlossen haben, ist dieses Vorgehen nicht möglich. Die Administratoren des Systems BayIMCO arbeiten mit Hochdruck an einer alternativen Lösung für diesen großen Personenkreis.

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