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07.07.2021 12:11

Auch die Ermittler/innen dürfen nicht vergessen werden

Im Missbrauchs-Prozess von Münster sind die Urteile gesprochen. Ein kleiner Schritt für die Opfer und deren Angehörigen, das erlittene Leid zu verarbeiten. Ihnen gilt es auch weiterhin, die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.

Für Markus Schlemmer, Vorsitzender der Kommission Kriminalpolizei beim Landesverband Bayern der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), ist aber auch der Blick auf diejenigen erforderlich, die in solchen Fällen die Ermittlungen führen müssen. Auch hier in Bayern.
„Die Frauen und Männer, die hier unzähliges abartiges Beweismaterial sichten mussten, benötigen eine entsprechende Betreuung und einen Ausgleich“, so Schlemmer. „Denn es wird leider nicht der letzte Fall dieser Art gewesen sein!“
Der Landesvorsitzende Jürgen Köhnlein fordert deshalb, diesem Umstand insbesondere durch zusätzliche Dienstbefreiung Rechnung zu tragen! Diese „Auszeit“ soll den Kolleginnen und Kollegen Raum für sich und ihre Familien geben und somit ein Ausgleich für die Seele darstellen. Ergänzend ist eine angemessene finanzielle Unterstützung zu leisten. So etwa die Schaffung einer Zulage für hochbelastete Tätigkeitsfelder wie z. B. im Bereich der Sexualdelikte/Kinderpornografie. Vorbild könnte Nordrhein-Westfalen sein, wo eine Erschwerniszulage von 300 Euro monatlich für Kinderpornografie-Ermittler eingeführt wurde.

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