Mitglied werden
Aktuelles
  • Frauen und Familie
  • Junge Polizei
  • Menschen mit Behinderung
  • Info
  • Karriere
20.07.2021 08:09

Beförderungen zum 01.09.2021

Die DPolG Bayern gratuliert allen, die befördert werden.

Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

letzte Beurteilung (Gesamturteil): 12 Punkte (in A 9)

doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 60 Punkte

sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)

Dienstzeit in A 9: mindestens 156 Monate

Beförderungsfähig: 1.565

Befördert werden: 48

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

zurück zur Übersicht