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Beförderungen zum 01.09.2021
Mindestvoraussetzungen:
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 60 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 9 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
Dienstzeit in A 9: mindestens 156 Monate
Beförderungsfähig: 1.565
Befördert werden: 48
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.09.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.