Mitglied werden
Aktuelles
  • Frauen und Familie
  • Info
30.07.2021 14:00

Neues zur Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Durch eine Änderung der UrlMV ist ab 1. September 2021 für Beamtinnen und Beamte während der Elternzeit eine Erhöhung der Teilzeitbeschäftigung von 32 statt bislang 30 Stunden in der Woche möglich, unabhängig vom Geburtszeitpunkt des Kindes, für das Elternzeit genommen wird. Vorsicht! ...

... wird eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 30 Wochen-stunden für ein vor dem 1. September 2021 geborenes Kind ausgeübt, handelt es sich um eine Vollbeschäftigung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In die-sem Fall besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Um dies zu vermeiden, darf die Teilzeitbeschäftigung von mehr als 30 Wochenstunden erst während einer Elternzeit für Kinder, die nach dem 31. August 2021 geboren werden,
aufgenommen werden.

zurück zur Übersicht