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Neues zur Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
... wird eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 30 Wochen-stunden für ein vor dem 1. September 2021 geborenes Kind ausgeübt, handelt es sich um eine Vollbeschäftigung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In die-sem Fall besteht kein Anspruch auf Elterngeld.
Um dies zu vermeiden, darf die Teilzeitbeschäftigung von mehr als 30 Wochenstunden erst während einer Elternzeit für Kinder, die nach dem 31. August 2021 geboren werden,
aufgenommen werden.