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26.11.2020 13:16

Info 51/2020 - Die Kommission der Kriminalpolizei informiert: Verschlüsselungsverbot

Grundsätzlich: Für die Polizei ist es von großer Bedeutung im Bedarfsfall auf die Kommunikation von Straftätern oder von Gefährdern zuzugreifen. Sowohl für die Klärung von Straftaten als auch für die Abwehr von Gefahren muss die Polizei frühzeitig mitbekommen, wer mit wem und über was kommuniziert.

Anzumerken ist, dass die DPolG bereits seit Jahren fordert, der Polizei einen besseren Zugriff auf die Verbindungsdaten (nicht Inhaltsdaten!) zu ermöglichen, damit Kommunikationsvorgänge auch Wochen nach Bekanntwerden der Tat nachvollzogen und weitere Maßnahmen darauf aufgebaut werden können. Bisher wurde dies jedoch nicht umgesetzt. Bereits nach kurzer Zeit werden die Verbindungsdaten dem Zugriff der Polizei entzogen.

Sicher wäre es sinnvoll, wenn die Polizei im Bedarfsfall auf unverschlüsselte Kommunikation zugreifen könnte. Bei einem Verschlüsselungsverbot wäre zu befürchten, dass

  • Daten im Rahmen von unverschlüsselter Kommunikation von Straftätern ausspioniert und für ihre Zwecke eingesetzt werden könnten.
  • ein Verdrängungseffekt der inkriminierten Kommunikation auf „exotische“ Plattformen stattfindet und so den Ermittlungsbehörden zusätzliche Schwierigkeiten bereitet.
  • das Vertrauen der unbescholtenen Bürger auf eine unbeschwerte Kommunikation stark beeinträchtigt wird.


Viel wichtiger ist es für die Polizei

  • auf polizeiliche Spezialisten aus dem IT-Bereich in ausreichendem Maß zugreifen zu können.
  • über modernste Technik zu verfügen.
  • einen Zugriff auf Verbindungsdaten auch Wochen nach Bekanntwerden der Tat rechtlich und tatsächlich zu ermöglichen.
  • Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen (international) zur effektiven Zusammenarbeit mit der Polizei zu verpflichten, um dort vorhanden Daten für die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr abzugreifen.
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