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Beförderungen zum 01. November 2021
Beförderung nach: A9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)
doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): mindestens 59 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 66 Monaten
Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 147 Monate
Beförderungsfähig: 1.620
Befördert werden: 73
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.
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