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16.09.2021 12:13

Beförderungen zum 01. November 2021

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A9 mit Amtszulage

letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 12 Punkte (in A 9)

doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): mindestens 59 Punkte

Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte

sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 66 Monaten

Dienstzeit seit allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 147 Monate

Beförderungsfähig: 1.620
Befördert werden: 73

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.11.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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