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06.10.2021 08:07

Anpassung der Beihilfeverordnung:

Beihilfesatz für zahntechnische Material- und Laborkosten erhöht

Die DPolG hatte ihren Dachverband BBB gebeten, dass sich dieser beim Finanzministerium für die Anhebung des bayerischen Beihilfesatzes auf das Niveau der Bundesregelung einsetzt. Dies war erfolgreich.
Zum 01.10.2021 wurde § 14 der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) an § 16 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) angepasst. Dadurch stieg die Beihilfefähigkeit für zahntechnische Material- und Laborkosten von 40 % auf 60 %.

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