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Anpassung der Beihilfeverordnung:
Die DPolG hatte ihren Dachverband BBB gebeten, dass sich dieser beim Finanzministerium für die Anhebung des bayerischen Beihilfesatzes auf das Niveau der Bundesregelung einsetzt. Dies war erfolgreich.
Zum 01.10.2021 wurde § 14 der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) an § 16 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) angepasst. Dadurch stieg die Beihilfefähigkeit für zahntechnische Material- und Laborkosten von 40 % auf 60 %.