- Info
- Karriere
- Frauen und Familie
- Junge Polizei
- Info
- Karriere
Beförderungen zum 01. Dezember 2021
Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage
letzte Beurteilung (Gesamturteil): 12 Punkte (in A 9)
fünf doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 58 Punkte
Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte
sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 83 Monaten
Beförderungsfähig: 1.568
Befördert werden: 86
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.12.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.
zurück zur Übersicht