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18.10.2021 16:07

Beförderungen zum 01. Dezember 2021

Mindestvoraussetzungen

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

letzte Beurteilung (Gesamturteil): 12 Punkte (in A 9)

fünf doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 58 Punkte

Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 10 Punkte

sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 83 Monaten

Beförderungsfähig: 1.568

Befördert werden: 86

Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.12.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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