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16.11.2021 14:32

Beförderungen zum 01.01.2022

Mindestvoraussetzungen

Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage

Von 1.511 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 96 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

1. in der letzten Beurteilung (2020 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 11 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2020) eine Gesamtzahl von mindestens 57 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2017) von mindestens 10 Punkten erreicht haben;
4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 65 Monaten aufweisen;
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 143 Monaten aufweisen.

Für alle hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.01.2022 Beförderungsfähigen befördert werden.

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