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16.11.2021 14:35

Auffrischungsimpfungen in polizeilichen Impfzentren (PIZ)

Um den Schutz der Einsatzkräfte durch flächendenkende Auffrischungsimpfungen zu gewährleisten, hält die DPolG das zeitnahe Hochfahren der polizeilichen Impfzentren und die Durchführung von polizeieigenen „Booster-Impfungen“ für erforderlich.

Die Inzidenz in Bayern steigt weiterhin an und übertrifft die Werte, die in der Höchstphase der zweiten Welle im Dezember 2020 registriert wurden.

Für das sog. „Boostern“ muss wieder ein flächendeckendes Angebot für alle Beschäftigten der Bayerischen Polizei gemacht werden. Nach derzeitigem Planungsstand sollen diese Impfungen jedoch über die kommunalen Impfzentren (KIZ), mobile Impfteams oder Hausärzte erfolgen.

Erste Rückmeldungen aus den KIZ lassen einen hohen Zuspruch und einen großen Druck von Impfwilligen erkennen. Eine schnelle Vollauslastung ist zu erwarten. Eine Durchführung von sogenannten „Polizeiimpftagen“ wird daher wohl sehr schwer zu realisieren sein.

Gleichzeitig haben wir beste Erfahrungen mit der Nutzung von eigenen polizeilichen Impfzentren (PIZ), die in eigner Regie und mit eigenem Personal betriebenen wurden, gemacht. Diese müssen jetzt wieder hochgefahren werden.

DPolG – #amPulsderZeit

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