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Kleine Kinder zur Demo mitnehmen – ein Fall für das Jugendamt!
„Gerade wenn ersichtlich wird, dass sich Teilnehmer nicht an die Vorgaben des Ver-sammlungsgesetzes halten, ist die Mitnahme von Kindern absolut unverantwortlich. Und das ist bei diesen Pseudo-Spaziergängen, die ja auch nicht als Versammlungen genehmigt sind, offensichtlich!“ so Köhnlein.
„Solche Situationen machen unsere Einsätze nicht einfacher. Es stellen sich dann neue Herausforderungen. Die Polizei hat immer die Verhältnismäßigkeit zu wahren, kann sich aber durch solche unvertretbaren Aktionen nicht in ihrer Arbeit beeinträchti-gen lassen. Und klar ist auch, dass es bei den Müttern und Vätern, die hier in Uniform ihren schweren Dienst machen, kein gutes Gefühl hinterlässt“, so der DPolG-Landesvorsitzende.