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19.01.2022 16:17

Beförderungen zum 01.03.2022

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach: A 9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): mindestens 11 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung: mindestens 56 Punkte
  • Rechenwert aus vorletzter Beurteilung (2017): mindestens 9 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder Dienstzeit in A 9 von mindestens 99 Monaten

Beförderungsfähig: 1.443
Befördert werden: 57
Für hier nicht genannte Ämter gilt, dass alle zum 01.03.2022 Beförderungsfähigen befördert werden können.

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