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Info 47/2020 - Zwingend negativer Corona-Test für alle Beschäftigten der Polizei?
Für Mitarbeiter der Bayerischen Polizei gilt jedoch die Aussage des StMI vom 17.03.2020, dass die Rückkehr in den Dienst zwingend ein negatives Testergebnis voraussetzt. Die DPolG befürwortet grundsätzlich diesen besonderen Fürsorgegedanken unseres Dienstherrn, jedoch wirft diese Regelung auch Problemfelder auf. Es ist bereits mehrfach aufgetreten, dass Angehörige der Polizei nach der Quarantäne und augenscheinlicher Symptomfreiheit weiterhin wochenlang „positiv“ getestet wurden. Somit dürfen sie nicht zurück in den Dienst, fehlen somit z.B. als Sachbearbeiter, Streifenpartner oder können als Beamte in Ausbildung ihre Ausbildung nicht praktisch fortsetzen.
Ein Lösungsansatz aus Sicht der DPolG wäre es, bei diesem Personenkreis im Einzelfall als Nachweis einer konkreten Infektiosität (Höhe der Viruslast) ergänzend den CT-Wert heranzuziehen oder Schnelltests durchzuführen.
Die DPolG plädiert für eine fachliche Prüfung aufgrund aktueller medizinischer Erkenntnisse und daraus resultierend ggf. auf eine sachgerechte Anpassung der bestehenden Regelungslage.
DPolG – #amPulsderZeit
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