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28.12.2020 09:30

Info 58/2020 Zulage für „ekelerregende“ Leichen und Brandfahndungen wird erhöht

In die von der DPolG eingeforderte - längst überfällige – Anpassung bei der Erstattung von Nebenkosten für die Leichensachbearbeitung kommt Bewegung:

Ab 01.01.2021 wird die Pauschale bei ekelerregenden Leichen und Brandfahndungen von 7,70 Euro auf 10,00 Euro pro Fall angehoben.
Der monatliche Höchstsatz wird von 77,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht.

DPolG – gefordert – umgesetzt - geliefert

DPolG – #amPulsderZeit

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