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Info 57/2020 - Anteilnahme und Solidarität: Anbringung Trauerflor
Dieses tragische Ereignis hat eine Welle der Anteilnahme und Solidarität ausgelöst. Aber auch kritische Stimmen wurden wegen der uneinheitlichen Praxis zur Anbringung des Trauerflors am Streifenwagen laut.
Die DPolG hat sich des Themas angenommen und den Hauptpersonalrat gebeten, die aktuelle Regelungslage abzuklären und sich für eine Aktualisierung einzusetzen.
Ziel der DPolG ist es, dass die bayernweite Anbringung des Trauerflors an jedem Streifenwagen nicht nur bei Gewaltdelikten, sondern auch bei Unglücksfällen durch das Innenministerium angeordnet wird.
DPolG – #amPulsderZeit
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