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19.12.2020 19:29

Info 55/2020 - Beförderungen zum 01.02.2021

Mindestvoraussetzungen:

Beförderung nach A9 mit Amtszulage

  • letzte Beurteilung (Gesamturteil): 13 Punkte (in A 9)
  • doppelt gewichtete Einzelmerkmale aus letzter Beurteilung (in Punkten): 64 Punkte
  • sonstige Voraussetzung: schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX oder 10 Punkte in vorletzter Beurteilung (2017)
  • Dienstzeit in A9: mindestens 64 Monate
  • Dienstzeit sei allg. Dienstzeitbeginn: mindestens 179 Monate
  • Beörderungsfähig: 1.705
  • Befördert werden: 56


Für hier nicht benannte Ämter gilt, das alle zum 01.02.2021 Beförderungsfähigen befördert werden können.

DPolG – #amPulsderZeit

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