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06.08.2020 17:01

Info 37/2020 - Corona Warn-App auf dienstlichen Smartphone

Nutzung nur auf personalisierten dienstlichen Smartphones.


Die DPolG befürwortet den Einsatz der Corona-Warn-App auf dienstlichen Smartphones. Das Innenministerium hat dies nun aufgegriffen und hat die Nutzungsmodalitäten bekannt
gegeben:

  • Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig.
  • Die Nutzung ist nur auf personalisierten Smartphones möglich.
  • Der Download der Corona-Warn-App für personalisierte Smartphones kann ausschließlich im dienstlichen App-Store (sog. Catalog) erfolgen.
  • Es besteht bei Warnung „erhöhtes Risiko“ keine Meldepflicht an Dienstherrn, nur Empfehlung die Dienststellenleitung zu informieren.

DPolG – #amPulsderZeit

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