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Info 37/2020 - Corona Warn-App auf dienstlichen Smartphone
Die DPolG befürwortet den Einsatz der Corona-Warn-App auf dienstlichen Smartphones. Das Innenministerium hat dies nun aufgegriffen und hat die Nutzungsmodalitäten bekannt
gegeben:
- Die Nutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig.
- Die Nutzung ist nur auf personalisierten Smartphones möglich.
- Der Download der Corona-Warn-App für personalisierte Smartphones kann ausschließlich im dienstlichen App-Store (sog. Catalog) erfolgen.
- Es besteht bei Warnung „erhöhtes Risiko“ keine Meldepflicht an Dienstherrn, nur Empfehlung die Dienststellenleitung zu informieren.
DPolG – #amPulsderZeit
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